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   BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71   

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https://dejure.org/1971,1588
BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71 (https://dejure.org/1971,1588)
BAG, Entscheidung vom 03.08.1971 - 1 AZR 122/71 (https://dejure.org/1971,1588)
BAG, Entscheidung vom 03. August 1971 - 1 AZR 122/71 (https://dejure.org/1971,1588)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, 1506
  • DB 1971, 2263
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87

    Tarifvertrag Stahlindustrie - Wochenarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71
    Demgegenüber hat der erkennende Senat die Auffassung vertreten, § 282 BGB habe auch im Arbeitsrecht Geltung (BAG 28o = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 15.66

    Haftung von Kassenbeamten bei Kassenfehlbeträgen - Tätigkeit eines Kassenbeamten

    Auszug aus BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71
    Diese Auffassung wird auch von dem Bundesverwaltungsgericht im Urteil v.om 12, Februar 1971, VI C 15.66, RiA 71, 135, geteilt.
  • BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 252/70

    Mankohaftung - Verpflichtung des Arbeitgebers - Grobes Verschulden des

    Auszug aus BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71
    An diese Vorschrift ist in den Fällen der Mankohaftung stets zu denken (BAG AP Nr. 54 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; Urteil des Senats in Sachen 1 AZR 252/70 vom 26. .Januar 1971 demnächst AP Nr. 64 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 14.10.1970 - 1 AZR 58/70

    Einzelprokura - Arbeitgeberrisiko - Verjährung

    Auszug aus BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71
    Die Verletzung dieser Pflicht kann im Palle des Vorliegens eines Verschuldens auf seiten des Beauftragten zu Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers führen (Urteil des Senats vom 14. Oktober 197o, 1 AZR 58/70, DB 71 S2, mit weiteren Nachweisen, demnächst AP Nr. 60 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 21.06.1966 - 1 AZR 271/65

    Klagen gegen Erstattungsbeschlüsse - Gerichte für Arbeitssachen -

    Auszug aus BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71
    Auf der Einnahmeseite wird vermutet, daß all das, was verbucht ist, der Kasse tatsächlich zugeflossen ist; auf der Ausgabenseite wird vermutet, daß keine anderen Kassenausgänge erfolgt sind, als durch die Verbuchung nachgewiesen wird (BAG 19, 1 = AP Nr» 2 zu § 1 ErstattG).
  • BAG, 02.04.1958 - 4 AZR 486/55

    Dienstverhältnis - Nicht beamteter Hochschullehrer - Technische Universität

    Auszug aus BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71
    Nach Ansicht des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts ist diese Vorschrift auf das Arbeitsverhältnis nicht anwendbar (AP Nr. 5 zu § 549 ZPO).
  • BAG, 09.04.1957 - 2 AZR 532/54
    Auszug aus BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71
    Während grundsätzlich der Arbeitgeber die Einnahmen, der Arbeitnehmer die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben dartun muß (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers), besteht für den Fall des mit der Buchführung betrauten Kassierers die Besonderheit, daß der Arbeitnehmer, dem die Ausführung der Verbuchungen übertragen ist, diese zunächst einmal gegen sich gelten lassen muß.
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

    Vielmehr ist - entsprechend den allgemeinen Beweisregeln - auch ein Indizienbeweis zulässig, also ein Beweis über (Hilfs)Tatsachen, aus denen auf das Vorliegen der zu beweisenden rechtserheblichen Tatsache zu schließen ist (vgl. BAG, Urteil vom 3. August 1972 - 1 AZR 122/71 - AP Nr. 67 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand -

    Abgesehen davon hat die Beklagte in ihrer Revisionserwiderung zutreffend darauf hingewiesen, daß auch das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 30. Juni 1960 - 2 AZR 403/58 - (BAG AP Nr. 20 zu § 611 BGB (Haftung des Arbeitnehmers)) und vom 3. August 1971 - 1 AZR 122/71 - (BAG AP Nr. 67 zu § 611 BGB (Haftung des Arbeitnehmers)) die Tätigkeit eines Filialleiters und eines Kassierers nicht als schadengeneigte Arbeit qualifiziert hat (vgl auch Plog/Wiedow, aaO, § 78 RdNr 51, der kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten, die zu Vermögensschäden führen, ebenfalls nicht der "schadengeneigten Arbeit" zurechnet).
  • BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 74/74

    Abgrenzung der Geltungsbereiche von Betriebsverfassungsgesetz 1972 und den

    An diese Beweiswürdigung ist aber das Revisionsgericht gebunden (BAG AP Nr. 3 zu § 38° ZPO; BAG AP Nr. 67 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 18/79

    Einstellungsbehörde - Einstellungsprozeß - Begründung der ablehnenden

    Eine solche Beweisführung ist durchaus zulässig (vgl. BAG AP Nr. 67 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu III 2 der Gründe]; das nicht veröffentlichte Urteil vom 20. März 1980 - 3 AZR 926/77 - ferner Stein-Jonas-Schumann-Leipold, ZPO, 19. Aufl., vor § 373 Anm. Ill 1).
  • BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    Der Tatrichter muß dabei beachten, daß Beweis und Gegenbeweis auch durch Indizien erbracht werden können (BAG vom 3.8.1971, AP Nr. 67 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 28.07.1972 - 3 AZR 468/71

    Pensionskasse - Arbeitsvertragspflicht - Schadensersatzanspruch - Beweislast -

    (2) Aber auch über aie Tatbestände des § 618 BGB hinaus verlangt der vom Bundesgerichtshof herausgearbeitete Grundsatz im Bereich des Arbeitsvertragsrechts Goltung0- Es bedarf der Klarstellung, daß m dieser Präge unter den Senaten des Bundesarbeitsgerichts kein Meinungsstreit besteht, die Ausfuhrungen hierzu im Urteil des Ersten Senats vom 3c. August 1971 - 1 AZR 122/71 - ( AP Nr. 6? zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers /~zu III 2 der GrundeJT) beruhen auf einem Irrtum, wie sich aus folgendem ergibt In seinem Urteil vom 8 Pebruar 1957 (BAG 3, 280 /"286 fJ » AP Nr. 1 zu § 1 T O Friedenspflicht /"TBl 3 7) hatte der Erste Senat ausgesprochen, nach § 232 BGB, der auch auf Vertragspflichtverletzungen anzuwenden sei, sei aas Verschulden bei â- vertragswidrigem Verhalten zu vermuten, es handelte sich um eine Schadenersatzforderung eines Unternehmers gegen eine Gewerkschaft wegen Verstoßes gegen die tarifliche Fnedenspflicht.
  • LAG Düsseldorf, 02.06.2010 - 4 Sa 1583/09

    Notwendigkeit eines alleinigen Zugriffsrechts eines betroffenen Arbeitnehmers zur

    a)Der hier geltend gemachte Schadensersatzanspruch der Beklagten scheitert bereits daran, dass nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. etwa BAG AP Nr. 67 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) eine Haftung des Arbeitnehmers für ein Manko voraussetzt, dass er das alleinige Zugriffsrecht zur Kasse hatte und Zugriffsmöglichkeiten Dritter dann unschädlich sind, wenn durchgreifende Zweifel bestehen, dass diese die fehlenden Gelder oder Waren entnommen haben.
  • LAG Nürnberg, 23.06.1998 - 2 Sa 444/95

    Voraussetzungen einer verschärften Haftung des Arbeitnehmers wegen alleiniger

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  • BAG, 20.03.1980 - 3 AZR 926/77
    Der Beweis und Gegenbeweis von Tatsachen kann auch durch Indizien geführt werden (vgl. BAG AP Nr. 67 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 548/78
    Das ist verfahrensrechtlich zulässig, da Beweis und Gegenbeweis auch durch Indizien erbracht werden können (vgl. BAG AP Nr. 67 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Czu III 2 der Gründe]).
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